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VGH Hessen, 20.03.1964 - B IV 53/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2444
- NJW 1965, 552 (Ls.)
- DVBl 1964, 690
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89
Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung; …
Indem der Antragsteller nach Abfassung, aber vor Eingang des Widerspruchs bei der Ausländerbehörde die Bundesrepublik Deutschland verließ, um der ihm sofort vollziehbar angedrohten Abschiebung zu entgehen und das ihm aufgegebene Sichtvermerksverfahren beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb durchzuführen, war zwar die Androhung der zwangsweisen Abschiebung zunächst gegenstandslos geworden, weil der Antragsteller damit die Handlung, von deren Nichtvornahme die Zwangsvollstreckungsmaßnahme Abschiebung abhing, freiwillig vornahm (…vgl. dazu: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 679; BVerwG, 09.09.1960 - V C 4/60 -, NJW 1961, 90; Hess. VGH, 20.03.1964 - B IV 53/63 -, DVBl. 1964, 690). - VGH Hessen, 29.07.1969 - IV OE 5/68 Werden Räume zu einer baurechtlich unzulässigen Benutzung vermietet, so sind die Mietverträge deswegen allein nicht nichtig (wie B. v. 20.03.1964, B IV 53/63).
- VGH Hessen, 18.07.1969 - IV OE 37/67 Mietverträge über Räume sind, wenn die bezweckte Raumnutzung baurechtlich unzulässig ist, aus diesem Grunde nicht nichtig (wie Beschl. des Sen. vom 20.03.1964, DVBl. 1964, 690 = HessVGRspr. 1965, 73).
- BVerwG, 05.07.1967 - IV B 212.66
Rechtmäßigkeit einer Abbruchsverfügung - Voraussetzungen für die Durchsetzung …
Der von der Klägerin demgegenüber ins Feld geführte Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom März 1964 (DVBl. 1964, 690) sei hier nicht einschlägig; um so mehr, als es sich im vorgenannten Beschluß um die Erzwingung einer subjektiv unmöglichen Leistung gehandelt habe. - VGH Hessen, 18.07.1969 - IV OE 30/67 Der § 152 Abs. 1 HGO ist mit seiner Aussage, daß die Gemeinden ihren "im Rahmen der Gesetze" erlassenen Verwaltungsverfügungen durch Zwangsmittel durchsetzen können, dahin auszulegen, daß der zu vollziehende Verwaltungsakt nicht mit einem zur Nichtigkeit führenden Mangel behaftet sein darf, (abw. von Beschl. des Sen. v. 20.03.1964, DVBl. 1964, 690 = NJW 1964, 2444 = HessVGRspr. 1965, 73).